4.3.2. In der Folge führte Dr. med. D._____ in seiner Stellungnahme vom 30. Oktober 2023 aus, die Stellungnahme von Dr. med. B._____ vom 25. September 2023 (vgl. E. 3.2 hiervor) ändere nichts an seiner Einschätzung. Anzumerken sei, dass die am 21. Juni 2023 durchgeführte Infiltration unter Röntgenkontrolle ins MP I-Gelenk bei der Verdachtsdiagnose einer aktivierten leichten Arthrose nur eine minimale Besserung der Beschwerden gebracht habe. Bei einer aktivierten Arthrose müsste eine vollständige Beschwerdefreiheit erwartet werden.