gewesen sei und kein Rezidiv vorliege, sei die Aussage, es handle sich wahrscheinlich vorliegend um häufig zu beobachtende Rest-/Rezidivbeschwerden nach Hallux-Operation, nicht nachvollziehbar, auch, da die Beschwerden für Restbeschwerden nach Hallux valgus-Operation absolut untypisch wären (VB 37).