__ attestierten Arbeitsunfähigkeit als Zweifel an seinen im Versicherungsbericht vom 30. Oktober 2023 festgehaltenen Untersuchungsbefunden zu interpretieren. Es sei auch vom behandelnden Arzt zu keinem Zeitpunkt im Verlauf bei der Beschwerdeführerin ein fassbares unfallkausales Korrelat am Grosszehengrundgelenk festgestellt worden (VB 71). 4. 4.1. 4.1.1. Hinsichtlich des Beweiswertes eines Arztberichtes ist entscheidend, ob dieser für die streitigen Belange umfassend ist, auf allseitigen Untersuchungen -5-