3.3. Im Aktengutachten vom 15. Juli 2024 führte Dr. med. C._____ aus, es werde weiterhin kein morphologisch fassbares unfallkausales Korrelat präsentiert. Die Indikation zu der am 10. November 2023 durchgeführten Operation gelte der früher krankheitskausal durchgeführten Osteotomie und sei unfallkausal absolut sachlich nicht plausibel zu begründen. Zudem seien die immer kürzer werdenden Tranchen der durch Dr. med. D._____ attestierten Arbeitsunfähigkeit als Zweifel an seinen im Versicherungsbericht vom 30. Oktober 2023 festgehaltenen Untersuchungsbefunden zu interpretieren.