7.2.2. Zur Festsetzung des Invaliditätsgrads per 1. Januar 2024 ist das für das Jahr 2020 ermittelte Valideneinkommen an die Nominallohnentwicklung anzupassen (Index 105.6 [2020, Total]; Index 108.7 [2023, Total]), was ein Valideneinkommen von Fr. 80'958.85 ergibt. Das Invalideneinkommen ist ebenfalls gestützt auf die aktuellsten statistischen Daten (vgl. vgl. BGE 150 V 67 E. 4.2 S. 70; 143 V 295 E. 2.3 S. 297), d.h. gestützt auf die am 29. Mai 2024 publizierte LSE-Tabelle TA1 für das Jahr 2022 zu ermitteln.