Per 1. März 2020 resultiert unter Anwendung des Medianlohns für Tätigkeiten des Kompetenzniveaus 1 dieser Tabelle (Total, Männer) von Fr. 5'261.00 sowie unter Berücksichtigung der betriebsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit von 41,7 Stunden ein Invalideneinkommen von Fr. 65'815.00. Dies ergibt eine Erwerbseinbusse von Fr. 12'835.00 und somit einen unter 40 % liegenden und damit rentenausschliessenden (vgl. Art. 28 Abs. 1 lit. c IVG) Invaliditätsgrad von 16 %, welcher auch nach der ab 1. Januar 2022 geltenden Rechtslage keine relevante Änderung erfuhr (vgl. E. 3).