aktuellsten veröffentlichten Daten beizuziehen sind (vgl. BGE 150 V 67 E. 4.2 S. 70; 143 V 295 E. 2.3 S. 297). Somit wäre in der Verfügung vom 14. August 2024 zur Ermittlung des Invaliditätsgrads per 1. März 2020 auf die am 29. Mai 2024 publizierte LSE-Tabelle TA1 des BFS für das Jahr 2020 mit nach CH-ISCO-19 neu ermittelten Werten abzustellen gewesen. Per 1. März 2020 resultiert unter Anwendung des Medianlohns für Tätigkeiten des Kompetenzniveaus 1 dieser Tabelle (Total, Männer) von Fr. 5'261.00 sowie unter Berücksichtigung der betriebsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit von 41,7 Stunden ein Invalideneinkommen von Fr. 65'815.00.