_, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin und für Rheumatologie, Reha D._____, vom 8. Juni 2023 [VB 134 S. 2 f.], gemäss welchem das Röntgen beider Füsse am 22. Februar 2023 keine richtungsweisenden Auffälligkeiten ergeben habe und sich eventuell im Seitenvergleich nur eine minimale Reduktion der Knochendichte linksseitig ergeben habe) ging die RAD-Ärztin Dr. med. H._____ betreffend die vom Beschwerdeführer angegebenen Schmerzen im linken Fuss zu Recht von keiner quantitativen Einschränkung der Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit aus, da sich diese auch nach umfassenden fachärztlichen Abklärungen nicht durch objektive Befunde er-