Im Bericht von Dr. med. AF._____ vom 17. Mai 2024 ist ausdrücklich festgehalten, dass am 25. April 2024 eine diagnostische – und somit gerade keine therapeutische – Blockade des Nervus suralis links durchgeführt wurde und der Verdacht auf eine Affektion des Nervus suralis links auch mittels des angewandten Diagnoseverfahrens (und mangels daraus resultierender objektiver Befunde) nicht bestätigt werden konnte. Vor dem Hintergrund der vorgängig aufgezeigten Rechtsprechung zur Berücksichtigung von Schmerzangaben von versicherten Personen (vgl. E. 6.2) sowie unter Berücksichtigung der vorliegenden medizinischen Berichte der I._____ Klinik und der Universitätsklinik F.__