, vom 9. September 2024 Zweifel an der Arbeitsfähigkeitseinschätzung der RAD-Ärztin. Es sei ein anderes Belastungsprofil zu beachten und zudem sei er auch in einer angepassten Tätigkeit in seiner Leistungs- bzw. Arbeitsfähigkeit eingeschränkt (Beschwerde S. 6 ff.).