IVG]) in seiner angestammten Tätigkeit (als Bauarbeiter bzw. Kranführer) vollständig arbeitsunfähig sei (VB 53; 77). In einer angepassten leichten (bis 10kg), wechselbelastenden (überwiegend sitzenden, wenig stehenden und gehenden) Tätigkeit sei er seit dem 13. Januar 2020 – zehn Monate nach der Fussoperation vom 21. März 2019 sowie vier Monate nach der am 26. August 2019 erfolgten zweiten Fussoperation zur Entfernung der anlässlich der Calcaneus-Osteotomie links vom 21. März 2019 eingebrachten Schraube (VB 31.5) – wieder zu 100 % arbeitsfähig (VB 161 S. 4 f.; vgl. auch VB 53; 77; 117 S. 4).