Mit Mitteilung vom 22. April 2021 gewährte die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer eine Frühinterventionsmassnahme in Form eines Deutschkurses (A1-B1) vom 3. Mai 2021 bis 6. Dezember 2021. Am 3. Mai 2021 schloss die Beschwerdegegnerin den Eingliederungsprozess ab. Nach einer weiteren Rücksprache mit dem RAD sowie durchgeführtem Vorbescheidverfahren, in welchem die Beschwerdegegnerin weitere medizinische Berichte sowie zwei Stellungnahmen des RAD einholte, wies sie das Rentenbegehren des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 14. August 2024 ab. -3-