Die Beschwerdegegnerin tätigte erwerbliche und medizinische Abklärungen, zog die Akten der Unfallversicherung bei und nahm Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). Mit Verfügung vom 26. November 2020 lehnte sie eine Kostengutsprache für orthopädische Spezialschuhe ab, und mit Mitteilung vom 18. Januar 2021 erteilte sie Kostengutsprache für orthopädische Serienschuhe für den Zeitraum vom 25. November 2020 bis 30. November 2030. Mit Mitteilung vom 22. April 2021 gewährte die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer eine Frühinterventionsmassnahme in Form eines Deutschkurses (A1-B1) vom 3. Mai 2021 bis 6. Dezember 2021.