1. 1.1. Der 1977 geborene Beschwerdeführer war zuletzt als Bauarbeiter bzw. Kranführer tätig. Am 18. Oktober 2017 meldete er sich aufgrund von linksseitigen Fussbeschwerden infolge eines am 9. Juni 2017 erlittenen Unfalls bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin erwerbliche Abklärungen und zog die Akten der Unfallversicherung bei. Mit Mitteilung vom 30. Januar 2018 gewährte sie dem Beschwerdeführer eine Frühinterventionsmassnahme in Form von Beratung und Unterstützung bei der beruflichen Integration.