2. 2.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 16. September 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Der Einspracheentscheid vom 15. August 2024 sei aufzuheben, und es seien dem Beschwerdeführer Ergänzungsleistungen in Höhe von CHF 1736.00 pro Monat ab Juli 2023 zuzusprechen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beklagten." Gleichzeitig stellte er den Antrag, das Verfahren bis zum Entscheid in der invalidenversicherungsrechtlichen Angelegenheit der Ehefrau des Beschwerdeführers zu sistieren.