Gegenstand Beschwerdeverfahren betreffend ELG (Einspracheentscheid vom 15. August 2024) -2- Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. Der 1957 geborene Beschwerdeführer beantragte am 29. April 2023 die Ausrichtung von Ergänzungsleistungen (EL) ab 1. Juli 2023. Die Beschwerdegegnerin lehnte in der Folge mit Verfügung vom 24. Juli 2023 einen EL- Anspruch des Beschwerdeführers ab 1. Juli 2023 ab mit der Begründung, es liege ein Einnahmeüberschuss vor. Mit Einspracheentscheid vom 15. August 2024 wies sie die dagegen erhobene Einsprache ab.