4.2. Den nach gewährter Nachfrist eingereichten medizinischen Unterlagen sind auffällige Befunde an der linken Schulter der Beschwerdeführerin zu entnehmen. Gemäss den fachärztlichen Einschätzungen von Dr. med. B._____ und Dipl. Ärztin C._____ bestehen zumindest gewisse Funktionseinschränkungen ("Reduzierte Ante-/Retroversion, Ab-/Adduktion und In- nen-/Aussenrotation links mehr als rechts"). Des Weiteren solle die Beschwerdeführerin gemäss Dr. med. B._____ und Dipl. Ärztin C._____ das Heben von Lasten im alltäglichen Leben eher meiden (VB 61 S. 8). Hinweise, dass bereits vor dem Referenzzeitpunkt (Verfügung vom 28. März 2022;