1.2. Am 15. August 2023 meldete sich die Beschwerdeführerin bei der aufgrund eines Wohnsitzwechsels neu zuständigen Beschwerdegegnerin unter Hinweis auf eine Dystonie erneut zum Leistungsbezug (Berufliche Integration/Rente) an. Die Beschwerdegegnerin nahm daraufhin Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) und trat nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren mit Verfügung vom 25. Juli 2024 nicht auf das Leistungsbegehren der Beschwerdeführerin ein. 2. 2.1. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 16. September 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: