1. 1.1. Die 1967 geborene Beschwerdeführerin meldete sich im Januar 2021 erstmals bei der IV-Stelle des Kantons Bern zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die IV-Stelle des Kantons Bern tätigte daraufhin Abklärungen, insbesondere eine solche an Ort und Stelle betreffend allfällige Einschränkungen im Haushalt (Abklärungsbericht vom 3. Januar 2022). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren verneinte die IV-Stelle des Kantons Bern schliesslich mit Verfügung vom 28. März 2022 einen Rentenanspruch der Beschwerdeführerin.