Zudem führte die Pigna aus, die Praktikumslöhne würden jährlich mittels eines Budgets geplant. Wenn sie für eine Ausbildung in Zusammenarbeit mit der IV angefragt werde, seien dies in der Regel Ausbildungen ausserhalb der Budgetierung, was auch im vorliegenden Fall so gewesen sei. Daher habe sie nicht den normalen Praktikumslohn berechnen können. Die IV Zürich sei jedoch mit den Lohnangaben einverstanden gewesen und habe der Beschwerdeführerin die Differenz mittels Taggeldern ausbezahlt (VB 151 S. 3). Anhaltspunkte für Lohndumping sind nach dem Gesagten nicht ersichtlich.