Schreiben vom 3. Dezember 2021 teilte die Pigna der Beschwerdeführerin mit, dass sie sich auf ihr Schreiben vom 2. November 2021 beziehe, worin sie ihr mitgeteilt habe, dass sie nach Ablauf der Krankschreibung ihre Arbeit anzutreten und an den vorgeschriebenen Covid-Spucktests teilzunehmen habe. Da die Krankschreibung am 1. November 2021 geendet habe und sie die Arbeit bis heute nicht wieder angetreten habe, sei die Vereinbarung mit dem vorliegenden Schreiben fristlos aufgelöst (VB 118).