Ab dem 1. September 2021 betrug der Praktikumslohn Fr. 1'333.30 brutto pro Monat bei einem Arbeitspensum von 80 % (13 x p.a.; VB 119; BB 1 S. 1). 3.2. Unstrittig ist die Tatsache, dass sich die Beschwerdeführerin ab dem 19. Oktober 2021 krankgemeldet hat (Arbeitsunfähigkeitszeugnis für den Zeitraum vom 19. Oktober 2021 bis und mit 1. November 2021), sie jedoch auch nach Ablauf des Arbeitsunfähigkeitszeugnisses nicht mehr zur Arbeit erschienen ist, woraufhin die Pigna mit Schreiben vom 3. Dezember 2021 den Vertrag fristlos aufgelöst hat (VB 118; 151; Beschwerde S. 17). Im -5-