Es sei die Beschwerdegegnerin zu verpflichten, mir die ausstehenden und fälligen 42 Taggelder in der Höhe von CHF 202.40 brutto (CHF 8'500.80) abzüglich der gesetzlichen Sozialabgaben à 5.3 % (CHF 450.55), mithin CHF 8'050.25 netto zu überweisen und die entsprechenden Ersatz- Taggeld-Abrechnungen für die Monate Dez. 2021 sowie Jan. und Feb. 2022 zu erlassen. Eventualiter sei in der Sache neu zu meinen Gunsten zu verfügen.