1.4. Mit Einspracheentscheid vom 25. Juli 2024 hob die Beschwerdegegnerin daraufhin die Sistierung des Einspracheverfahrens auf, wies die Einsprache vom 4. März 2022 ab und bestätigte die Verfügung vom 17. Februar 2022. 2. 2.1. Gegen den Einspracheentscheid vom 25. Juli 2024 erhob die Beschwerdeführerin am 9. September 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte die folgenden Rechtsbegehren: " 1. Es sei die Entscheiddispositiv Ziff. 2 des angefochtenen Einspracheentscheids vom 25.7.2024 aufzuheben und meine Einsprache vom -3-