Schmerzsyndrom und attestierte in der zuletzt ausgeübten Tätigkeit "vorläufig" eine vollständige Arbeitsunfähigkeit "mit durchaus guter Prognose". Voraussetzung sei eine Therapieintensivierung. In einer leidensangepassten Tätigkeit bescheinigte er dem Beschwerdeführer eine 50%ige Arbeitsfähigkeit, wobei man davon ausgehen könne, dass im Bereich von zwei Monaten eine volle Arbeitsfähigkeit erreicht werden könne (VB 25 S. 4 f.). - 10 -