2.3. Mit Verfügung vom 25. November 2024 bewilligte die Instruktionsrichterin dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege und ernannte lic. iur. Michele Santucci, Rechtsanwalt, Wohlen AG, zu seinem unentgeltlichen Vertreter. 2.4. Mit Verfügung vom 25. November 2024 wurde die berufliche Vorsorgeeinrichtung des Beschwerdeführers zum Verfahren beigeladen und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt, worauf diese mit Eingabe vom 6. Januar 2025 verzichtete. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: