1.2. Daraufhin liess die Beschwerdegegnerin den Beschwerdeführer polydisziplinär begutachten (Gutachten der Zentrum für Interdisziplinäre Medizinische Begutachtungen AG [ZIMB] vom 31. August 2020). Nachdem der Beschwerdeführer im August 2020 einen Schlaganfall erlitten hatte, tätigte die Beschwerdegegnerin weitere Abklärungen, führte vom 1. April 2022 bis 31. Juli 2022 erneut Integrationsmassnahmen in Form eines Aufbautrainings durch und richtete dem Beschwerdeführer in diesem Zeitraum Taggelder aus. Daraufhin gab sie ein weiteres polydisziplinäres Gutachten in Auftrag (Gutachten des Swiss Medical Assessment- and Business- Center Bern [SMAB] vom 23. Oktober 2023).