3.2. Die neurologische Gutachterin führte zum Behandlungsverlauf aus, dass nach über 2-jährigem Krankheitsverlauf und bei elektrophysiologisch in der letzten Standortbestimmung an der Neurologie am Kantonsspital R._____ am 30. August 2022 und im Rahmen der aktuellen Untersuchung konstant erhaltener Kontinuität des Nervus axillaris links und des Ramus profundus des Nervus radialis rechts sowie nachdem sich keine akuten Denervationszeichen in den entsprechenden untersuchten Kennmuskeln mehr finden würden aus neurologischer Sicht keine weitere funktionsrelevante Verbesserung der Ausfallsymptome durch Reinnervationen mehr zu erwarten sei (VB 116.3 S. 17).