Auch für adaptierte Tätigkeiten habe im Rahmen der postoperativen Rehabilitation ab Juli 2020 bis August 2022 gesamthaft eine volle Arbeitsunfähigkeit bestanden. Körperlich leichte Tätigkeiten, abwechselnd sitzend und stehend, ohne häufige inklinierte, reklinierte und rotierte Körperhaltungen und ohne repetitiven Handeinsatz rechts, könnten gesamthaft bei voller Stundenpräsenz und vermehrtem Pausenbedarf ab September 2022 zu 70 % zugemutet werden. Es sollte sich zudem um Arbeiten ohne erhöhte emotionale Belastung, ohne Stressbelastung und ohne überdurchschnittliche Dauerbelastung handeln.