"1. Die Verfügung vom 23. Juli 2024 sei aufzuheben. 2. Es sei dem Versicherten ab 01.07.2021 eine unbefristete ganze Invalidenrente zuzusprechen. 3. Eventuell seien die Akten durch das Gericht mit zusätzlichen medizinischen Abklärungen zu ergänzen. 4. Subeventuell sei die Sache an die IV zur Vornahme weiterer Abklärungen zurückzuweisen. 5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin." -3- 2.2. Mit Vernehmlassung vom 14. Oktober 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.