Auf Empfehlung des RAD liess sie den Beschwerdeführer zudem polydisziplinär begutachten (Gutachten der Medizinisches Gutachtenzentrum Region St. Gallen GmbH [MGSG] vom 28. April 2023). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren sprach die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 23. Juli 2024 für den Zeitraum vom 1. Juli 2021 bis 30. November 2022 eine ganze Rente zu und verneinte einen darüberhinausgehenden Rentenanspruch. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 23. Juli 2024 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 12. September 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: