1.2. Am 16. November 2020 meldete sich der Beschwerdeführer aufgrund von unfallbedingten Beschwerden (Unfallereignis vom 28. Juli 2020) erneut bei der Beschwerdegegnerin zum Leistungsbezug an. Nach erwerblichen und medizinischen Abklärungen, dem Einholen der Akten der Unfallversicherung (Suva) und Rücksprache mit ihrem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) leistete die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer mit Mitteilung vom 7. April 2022 eine Kostengutsprache für ein Aufbautraining vom 4. April bis 3. Juli 2022 und sprach ihm mit Verfügung vom 17. Juni 2022 für diesen Zeitraum ein Taggeld zu.