2.3. Das Kriterium des eigenen Haushalts nach Art. 39b lit. a IVV geht gemäss Rz. 2019 KSAB weiter als das gesetzlich verankerte «zu Hause wohnen». In einer eigenen Wohnung wohnen bedeutet, nicht mehr bei den Eltern und auch nicht mit der gesetzlichen Vertretung im gleichen Haushalt zu wohnen. Die Führung eines eigenen Haushalts besteht nicht bloss in der räumlichen Abtrennung eines eigenen Wohnbereichs. Vielmehr umfasst der Begriff der Haushaltsführung grundsätzlich auch die Besorgung verschie- -5-