2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 30. Oktober 2024 wurde dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und Prof. Dr. iur. Hardy Landolt, Rechtsanwalt, Glarus, zu seinem unentgeltlichen Vertreter ernannt. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin einen Anspruch des Beschwerdeführers auf einen Assistenzbeitrag mit Verfügung vom 19. Juli 2024 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 105) zu Recht verneint hat.