"1. Es sei die Verfügung der IV-Stelle des Kantons Aargau vom 19.07.2024 aufzuheben und die Angelegenheit im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurückzuweisen. 2. Alles unter gesetzlicher Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Beschwerdegegnerin und unter Gewähren der unentgeltlichen Rechtspflege und -verbeiständung." -3- 2.2. Mit Vernehmlassung vom 26. September 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.