1.2. Am 24. Oktober 2022 meldete der Vater des Beschwerdeführers diesen zum Bezug eines Assistenzbeitrags der IV an. Nach Rückfragen beim internen Rechtsdienst und dem internen Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) stellte die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer am 6. Juni 2023 die Abweisung des Leistungsbegehrens in Aussicht. Nach dagegen gerichteten Einwänden unternahm die Beschwerdegegnerin weitere Abklärungen und hielt erneut Rücksprache mit dem internen Rechtsdienst und dem RAD, welcher den Beschwerdeführer am 14. Mai 2024 untersuchte.