IV-Rente ab dem 1. Januar 2022 sowie eine Hilflosenentschädigung mittleren Grades ab dem 1. Juni 2021 zu. Die gegen letztere erhobene Beschwerde hiess das hiesige Versicherungsgericht mit Urteil VBE.2022.115 vom 31. Oktober 2022 teilweise gut, hob die Verfügung auf und wies die Sache zur weiteren Abklärung und zur Neuverfügung an die Beschwerdegegnerin zurück.