1. 1.1. Der 2002 geborene Beschwerdeführer meldete sich am 30. Juni 2021 unter Hinweis auf Autismus, eine Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung und eine Sprachstörung bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) in Form von beruflichen Massnahmen bzw. einer Rente sowie einer Hilflosenentschädigung an. Nach Abklärung der medizinischen und persönlichen Situation des Beschwerdeführers sowie einer Abklärung betreffend dessen Hilfsbedürftigkeit bei diesem zu Hause sprach die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer mittels jeweiliger Verfügung vom 23. Februar 2022 eine ganze