In Fällen wie dem vorliegenden könnten objektive Massstäbe eingesetzt werden, um das Schmerzausmass einschätzen zu können. Bei Verletzungen an den Fingern könne man von einer gewissen Normierung der Verletzungen und ihrer Folgen sprechen. Nicht selten werde etwa nach Fingeramputation von bis zu vier Fingern (auch körperlich anspruchsvoll) wieder voll gearbeitet. Durch Anpassung und Angewöhnung seien solche günstigen Entwicklungen denkbar und könnten durchaus auch ärztlicherseits als Ziel formuliert werden. Auch beim Konstrukt der funktionellen Einhändigkeit könne von einer vollen Arbeitsfähigkeit ausgegangen werden, auch wenn nur eine Hand oder ein Arm "tätig eingesetzt" werde.