weiterer Ausbildung die Beeinträchtigungen nicht mehr so unmittelbar seien, dass auch in angepassten Tätigkeiten von einer Arbeitsunfähigkeit auszugehen sei. Mit Trickbewegungen, Anziehen eines Handschuhs und anderen einfachen Methoden könne das Schmerzsymbol besser toleriert werden, was von Betroffenen oftmals mit gutem Erfolg praktiziert werde. Es sei anzunehmen, dass die Ausbildung im Rechnungswesen nicht durch das Neuropathieleiden "kompromittiert" worden sei, weshalb nicht von einer eigentlichen Invalidisierung ausgegangen werden könne (VB 165/3).