2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 13. August 2019 wurde die berufliche Vorsorgeeinrichtung der Beschwerdeführerin im Verfahren beigeladen und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt, worauf diese mit Eingabe vom 26. November 2024 verzichtete. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin die Rente der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 19. Juli 2024 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 184) zu Recht aufgehoben hat.