1. 1.1. Die 1986 geborene, zuletzt als Fachfrau Gesundheit tätig gewesene Beschwerdeführerin meldete sich am 14. Mai 2019 unter Hinweis auf einen Unfall beim Gemüse schneiden unter Beeinträchtigung des linken Daumens bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin Abklärungen in erwerblicher und medizinischer Hinsicht, insbesondere holte sie die Akten des Unfallversicherers ein und hielt Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD).