raossären Ganglien andere die von der Beschwerdeführerin beklagten Symptome erklärende gesundheitliche Einschränkungen bestünden, welche selbst nicht auf das Ergebnis vom 4. Juli 2023 zurückzuführen seien und von den behandelnden Ärzten – entgegen den diagnostischen Kriterien, wonach eine CRPS-Diagnose nur dann gestellt werden darf, wenn keine anderen die Symptome erklärende Erkrankung besteht – nicht berücksichtigt worden seien. Schliesslich weisen sie einleuchtend darauf hin, dass erst im Bericht von PD Dr. Dr. med. O._____ und vom Facharzt für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie P._____ vom 20. November 2023 über eine Verlaufsuntersuchung vom 13. November 2023