Das Ereignis selbst habe nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu (zusätzlichen) strukturellen Läsionen geführt, die objektivierbar seien, und sei insbesondere nicht Ursache des erwähnten dorsalen Kapseldefekts. Die erlittene leichte Handgelenksdistorsion habe zu einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit von maximal sechs bis acht Wochen geführt (VB 99, S. 2 ff.). -9-