J._____ vom 17. Juli 2023 in VB 54) bildgebend degenerative Veränderungen an den Handwurzelknochen mit intraossären Ganglien erstellt worden, welche die geklagten Beschwerden (zumindest teilweise) zu erklären vermögen würden, jedoch durch die behandelnden Ärzte bei der Diagnosestellung nicht berücksichtigt worden seien. Insgesamt sei nicht vom Vorliegen eines CRPS auszugehen. Das Ereignis selbst habe nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu (zusätzlichen) strukturellen Läsionen geführt, die objektivierbar seien, und sei insbesondere nicht Ursache des erwähnten dorsalen Kapseldefekts.