3. 3.1. 3.1.1. Bezüglich des Ereignisses vom 4. Juli 2023 ist den Akten im Wesentlichen zu entnehmen, dass sich die als Spitalreinigerin tätig gewesene Beschwerdeführerin beim Verschieben von Betten am rechten Handgelenk verletzte, als eines der Betten wegrollte (vgl. die Unfallmeldung vom 26. Juli 2023 in VB 1 sowie die ergänzenden Angaben der Beschwerdeführerin vom 25. September 2023 in VB 20). Am 17. Juli 2023 begab sich die Beschwerdeführerin wegen Schmerzen am rechten Handgelenk erstmals in ärztliche Behandlung im Spital Z._____.