"1. [Der Einspracheentscheid] der Vorinstanz vom 18. Juli 2024 […] sei vollumfänglich aufzuheben. 2. Die Taggeldzahlungen seien rückwirkend ab dem 1. Mai 2024 bis auf Weiteres im vollen Umfang (100 Prozent AUF-Grad) an die Beschwerdeführerin auszurichten. 3. Der vorliegenden Beschwerde sei aufschiebende Wirkung zu erteilen. 4. Der Beschwerdeführerin sei für das vorliegende Verfahren die unentgeltliche Rechtspflege zu bewilligen. 5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen"