Diese seien unvereinbar mit einer beruflichen Funktionsfähigkeit. Es wäre eine Wiedereingliederung mit einem Pensum von 50 % zum Beispiel im administrativen Bereich eines Seniorenstifts zu planen und eine befristete 12-18 monatige halbe Rente für die Zeitdauer der traumatherapeutischen Expositionsbehandlung zuzusprechen. Nach einem Zeitraum von ca. 12-18 Monaten sei von einer restitutio ad integrum in Bezug auf die berufliche Funktionsfähigkeit auszugehen (VB 44 S. 4 ff.).