5.1.5. Der neu behandelnde Psychiater Prof. Dr. med. C._____ führte in der Folge in seinem Bericht vom 17. Januar 2024 aus, bei der Beschwerdeführerin liege eine zweite mittelschwere depressive Episode sowie eine Anpassungsstörung Emotionen und Verhalten gemischt vor, da die versicherungsrechtlichen Merkmale der Posttraumatischen Belastungsstörung aufgrund des A-Kriterium Gefahr für Leib und Leben nicht erfüllt seien. Es würden sich bei der Beschwerdeführerin bis heute PTBS-analog starke Gefühlsschwankungen mit Dünnhäutigkeit sowie die Symptome der Depression zeigen.