5.1.4. Auch in ihrem Bericht vom 14. Februar 2023 führte med. pract. D._____ aus, eine Steigerung der Arbeitsfähigkeit und sogar das Erreichen einer 100 %igen Arbeitsfähigkeit wäre dann zu erwarten, wenn die laufende gerichtliche Anklage gegen die Beschwerdeführerin beendet werde. Die Anklage gegen sich finde diese als ungerecht. Sie sei immer noch sehr misstrauisch und die Begegnungen mit Polizei oder Anwälten mache sie sehr unruhig, wütend und bringe viel Angst und Schlafstörungen (VB 35 S. 2). -7-